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   KG, 11.02.1986 - 1 W 351/85   

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KG, 11.02.1986 - 1 W 351/85 (https://dejure.org/1986,8978)
KG, Entscheidung vom 11.02.1986 - 1 W 351/85 (https://dejure.org/1986,8978)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 1986 - 1 W 351/85 (https://dejure.org/1986,8978)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 230
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.01.2008 - IX ZR 94/06

    Mitgliedschaftsrechte in der Rechtsanwaltsversorgung in der Insolvenz des

    Diese Überlegungen, deren Richtigkeit von Rechtsprechung und Literatur zu § 1303 RVO und der Nachfolgevorschrift des § 210 SGB VI, soweit ersichtlich, nicht in Zweifel gezogen wird (vgl. etwa Krukebohm/Grintsch, SGB VI 2. Aufl. § 210 Rn. 11; GK-SGB VI/Krukebohm, § 210 Rn. 9; KG OLGZ 1986, 471, 475; zu § 21 Abs. 1 der Satzung des niedersächsischen Rechtsanwaltsversorgung ebenso Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20. Juni 2007 - 8 PA 49/07, n.v., Rn. 8 f), treffen auch den vorliegenden Fall.
  • BFH, 20.08.1991 - VII R 86/90

    Pfändung - Rente - Existenzminimum

    b) Für die Pfändung zukünftiger Sozialleistungen gilt in "Ermangelung besonderer Vorschriften" (§ 857 Abs. 3 ZPO) nichts Abweichendes, denn durch § 54 SGB I wird die Pfändung zukünftiger Sozialleistungen nicht ausgeschlossen (ebenso Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Beschluß vom 27. September 1983 15 W 55/83, Der Deutsche Rechtspfleger - Rpfleger - 1984, 155; Kammergericht Berlin, Beschluß vom 11. Februar 1986 1 W 351/85/51, Rpfleger 1986, 230; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluß vom 8. September 1987 1 W 75/87, Juristisches Büro - JurBüro - 1988, 932; a. A. Landgericht Bielefeld, Beschluß vom 21. November 1989 3 T 974/89, JurBüro 1990, 784; Landgericht Hildesheim, Beschluß vom 4. April 1990 5 T 116/90, JurBüro 1990, 1054; Landgericht Frankenthal, Beschluß vom 27. August 1990 1 T 303/90, Rpfleger 1991, 164).

    b) Nach einer vermittelnden Auffassung ist eine Pfändung nur dann zuzulassen, wenn die Möglichkeit einer effektiven Billigkeits- und Hilfebedürftigkeitsprüfung besteht, weil zwischen Pfändung und Fälligkeit des Anspruchs nur ein kurzer, überschaubarer Zeitraum liegt und eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr zu erwarten ist (Beschluß des OLG Karlsruhe, Rpfleger 1984, 155; Kammergericht Berlin, Rpfleger 1986, 230; Landgericht Wiesbaden, Rpfleger 1984, 242; Landgericht Düsseldorf, Beschluß vom 6. November 1989 25 T 734/89, JurBüro 1990, 266).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 8 PA 49/07

    Verhältnis von Pfändung des Alterssicherungsvermögens und zu dem Schutz der

    Nach § 54 Abs. 2 SGB I können zwar grundsätzlich auch Ansprüche auf einmalige Geldleistungen - hierzu zählt auch ein Anspruch auf Erstattung rechtmäßig gezahlter (Sozialversicherungs-)Beiträge (vgl. Smid, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 850 i ZPO, Rn. 38; KG, Beschl. v. 11.2.1986 - 1 W 351/85 -, JurBüro 1986, 943 ff.) - unter den dort angeführten, engen Voraussetzungen gepfändet werden.
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